| Notfalldienst | ||
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| Die Regelung für den Bezirk
Brugg*:
Jeder Arzt/jede Ärztin
ist grundsätzlich für seine/ihre Patienten auch ausserhalb der Praxisöffungszeiten
entweder persönlich erreichbar oder bezeichnet einen Stellvertreter.
Auskunft gibt der Telefonbeantworter der Praxis.
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| * Je nach Bezirk gelten unterschiedliche Regeln. |